Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Verkehrsrecht

Obwohl sich immer mehr Anwälte auf einen Rechtsbereich spezialisieren, stellen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin eine Minderheit dar. Dabei ist juristische Unterstützung unabdingbar, wenn es um das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder das Verkehrszivilrecht in Berlin geht. Schließlich drohen bei Vergehen im Verkehrsrecht in Berlin hohe Strafen oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Auf dieser Seite verschaffen wir Ihnen einen Überblick inklusive Tipps und Hinweisen rund um das Thema Verkehrsrecht in Berlin. Ganz gleich, ob Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Bußgeldbescheid im Ordnungswidrigkeitsverfahren in Berlin – bei jeder Gefährdung des Straßenverkehrs wissen Sie in Zukunft professionelle Hilfe an Ihrer Seite. Dasselbe gilt natürlich für alle Schadensersatzansprüche im Verkehrszivilrecht in Berlin.

Verkehrsrecht Berlin: Vielfältiges Rechtsgebiet

Für juristische Laien ist das Verkehrsrecht schwer verständlich. Komplexe Regelungen und zahlreiche Teilbereiche machen eine fachanwaltliche Beratung im Verkehrsrecht erforderlich. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass das Verkehrsrecht alle Regelungen enthält, die einen einwandfreien Ablauf des Straßenverkehrs in Deutschland gewährleisten sollen.

Die einzelnen Bereiche des Verkehrsrechts

Dabei besteht das typische Verkehrsrecht aus vier unterschiedlichen Bereichen:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsstrafrecht in Berlin und die Ordnungswidrigkeitsverfahren in Berlin sind dann einschlägig, wenn sich Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht an die geltenden Regeln halten. Je nach der Schwere des konkreten Verstoßes kommt auf Sie ein Bußgeld zu oder es drohen beträchtliche Verkehrsstrafen. Der Gesetzgeber entscheidet, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt – die Grenzziehung ist der Legislative überlassen. Daher lohnt sich eine anwaltliche Beratung, da Ihr Rechtsanwalt versuchen kann, die vorliegende Situation präzise einzuordnen und womöglich eine Anwendbarkeit des milderen Ordnungswidrigkeitenrechts zu ermöglichen.

Demgegenüber beschäftigt sich das Verkehrsverwaltungsrecht mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Straßenverkehrs ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise das Führen eines zentralen Fahreignungsregisters und die Voraussetzungen für die Eintragung zu schaffen. Im Mittelpunkt des Verkehrsverwaltungsrechts stehen in der Praxis jedoch vor allem Fragen um die Erteilung, die Entziehung oder die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Das Verkehrszivilrecht in Berlin kommt hingegen vor allem dann zur Geltung, wenn es um Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, Fragen und Streitigkeiten rund um den Autokauf, das Fahrzeugleasing und die Autoreparatur oder auch Fragestellungen rund um Versicherungsverträge mit Kfz-Versicherungen geht.

Verkehrsstrafrecht Berlin und OWiG: Strafen im Verkehrsrecht

Obwohl sich immer mehr Anwälte auf einen Rechtsbereich spezialisieren, stellen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin eine Minderheit dar. Dabei ist juristische Unterstützung unabdingbar, wenn es um das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder das Verkehrszivilrecht in Berlin geht. Schließlich drohen bei Vergehen im Verkehrsrecht in Berlin hohe Strafen oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Auf dieser Seite verschaffen wir Ihnen einen Überblick inklusive Tipps und Hinweisen rund um das Thema Verkehrsrecht in Berlin. Ganz gleich, ob Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Bußgeldbescheid im Ordnungswidrigkeitsverfahren in Berlin – bei jeder Gefährdung des Straßenverkehrs wissen Sie in Zukunft professionelle Hilfe an Ihrer Seite. Dasselbe gilt natürlich für alle Schadensersatzansprüche im Verkehrszivilrecht in Berlin.

Die relevanten Gesetze

Die Komplexität der verkehrsrechtlichen Gesetze erfordert eine fachkundige Beratung. Melissa Hornig, Ihre Anwältin für Verkehrsrecht in Berlin, berät Sie gerne persönlich und umfassend. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch. Die Schwierigkeit des Verkehrsrechts ergibt sich für Laien auch aus dem Umstand, dass sich die Regelungen an verschiedenen Orten befinden. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, die unterschiedliche Bereiche des Verkehrsrechts regeln. Besonders wichtig sind die folgenden Verordnungen:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung beschäftigt sich der Personenzulassung im deutschen Straßenverkehr. Hier finden Sie die Voraussetzungen, um als Bus-, Lkw- oder Pkw-Fahrer eine Fahrerlaubnis zu bekommen.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland, welche formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen regelt.
Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Berlin hilft Ihnen bei der umfassenden Beurteilung der konkreten Situation. Gemeinsam schauen wir uns in einem Beratungsgespräch alle in Betracht kommenden Gesetze und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten an.

Die Straßenverkehrsordnung im Mittelpunkt des Verkehrsrechts
Besondere Berücksichtigung gilt der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese steht im Mittelpunkt des Verkehrsrechts in Deutschland. Seit 1934 existiert die StVO. Im Laufe der Zeit gab es jedoch zahlreiche Änderungen. Fast jeder Deutsche kennt wohl die StVO, doch nur wenige haben einen Überblick über den konkreten Regelungsinhalt:

Bereits in § 1 StVO werden die Grundsätze des Straßenverkehrs festgelegt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht durch die Teilnehmer des Straßenverkehrs. Alle Straßenverkehrsteilnehmer müssen sich an diesem Grundsatz orientieren. Dabei soll § 1 StVO insbesondere bei der Auslegung der folgenden Paragraphen unterstützen. Stets bedarf es einer Berücksichtigung der omnipräsenten Pflicht auf Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Grundsätzlich lässt sich die StVO in drei Teile unterteilen:

  • Allgemeine Verkehrsregeln
  • Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
  • Regelungen zu Verkehrszeichen und -einrichtungen

Bußgeldverfahren und Bußgeldkatalog im Verkehrsrecht

Das Bußgeldverfahren beschäftigt sich mit dem Bußgeldbescheid. Diesen gibt es beispielsweise für das Handy am Steuer, für zu schnelles Fahren oder das Überqueren einer Ampel bei Rot. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gibt es mehrere Tatbestände, die eine Ordnungswidrigkeit statuieren. Das OWiG-Verfahren dient zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Während im Verkehrsstrafrecht in Berlin ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist bei Ordnungswidrigkeiten das OWiG-Verfahren einschlägig.

Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verläuft idealtypisch. Zunächst erfolgt die Registrierung des Regelverstoßes. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Im nächsten Schritt kommt es nach der Identifizierung des Halters des Wagens zu einer Anhörung. Auf einem Anhörungsbogen kann sich der Betroffene äußern und Angaben zum Vorfall machen. Nach dem Abschluss dieses Verfahrensschritts kommt es zu einer Entscheidung. Entweder wird das OWiG-Verfahren eingestellt oder die Bußgeldstelle erlässt einen Bußgeldbescheid mit den fälligen Sanktionen. Bußgeld, Fahrverbot oder als Folge der Ahndung des Verstoßes Punkte in Flensburg sind besonders verbreitet.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattert, können Sie Einspruch gegen den Selbigen einlegen. Oftmals kommen Verkehrsteilnehmer zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin und halten die ausgesprochenen Sanktionen für ungerechtfertigt. Im ersten Schritt hilft eine Orientierung am Bußgeldkatalog. Schließlich sind die zuständigen Behörden nicht frei in ihrer Entscheidung. Die Art und Höhe der Sanktionen orientieren sich an den strikten Vorgaben des Katalogs. Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch schriftlich bei der Bußgeldstelle einzureichen. Entscheidend ist, dass der Eingang innerhalb dieser zweiwöchigen Frist erfolgt.

Für einen Einspruch gibt es vielfältige Gründe: Beispielsweise kann eine Ordnungswidrigkeit schon verjährt sein. Denn nach einem Verkehrsverstoß hat die Bußgeldstelle regelmäßig nur drei Monate Zeit, um Maßnahmen zu treffen, die die Verjährung unterbrechen. Ebenfalls sind die fehlende Eichung von Blitzern oder die unzureichende Schulung des Personals Gründe für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid brauchen Sie keinen Anwalt. Falls Sie mit Handy am Steuer erwischt wurden oder zu schnell unterwegs waren, können Sie grundsätzlich selbst Einspruch erheben. Allerdings macht eine fachkundige Unterstützung durch Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin durchaus Sinn. Wir als Kanzlei können mit unserer Erfahrung und Expertise mögliche Fehler im Protokoll erkennen und die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch erhöhen.

Kaufverträge und Mängel im Verkehrszivilrecht Berlin

Ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsrechts liegt im Verkehrszivilrecht. Hier geht es um die Rückabwicklung von Kaufverträgen, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung oder die Beratung bei Beschädigung von Fahrzeugen. Das Verkehrszivilrecht in Berlin umfasst ein breites Spektrum an unterschiedlichen Situationen. Eine Auswahl an möglichen Problemen gibt es im Folgenden:

  • Beschädigung des Fahrzeugs
  • Mangelhafte Autoreparatur
  • Autoleasing
  • Verschweigen von Unfallschäden beim Kaufvertrag
  • Rückabwicklung des Autokaufs
  • Erhebliche Mängel am Fahrzeug
  • Falsche Angabe vom Kilometerstand

Zugleich sind Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen in Berlin und ein mögliches Schmerzensgeld ebenfalls Inhalt des Verkehrszivilrechts.

Handy am Steuer – das sind die Folgen

Immer mehr Menschen können nicht mehr ohne ihr Smartphone. Doch entgegen der gesetzlichen Vorgaben legt manch einer das Smartphone auch nicht beim Fahren aus den Händen. Das Handy am Steuer ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit, sodass Ihnen ein OWiG-Verfahren droht. Gem. § 23 StVO ist die Benutzung des Handys am Steuer eines Fahrzeugs verboten. 2017 hat der Gesetzgeber § 23 StVO zudem verschärft und die Sanktionen weiter angehoben. Wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt werden, beträgt das Bußgeld mindestens 100 Euro und einen Punkt. Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist die verhängte Sanktion direkt höher:

150 Euro
zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
Fahrverbot für einen Monat
Allerdings gibt es durchaus Ausnahmen! Denn eine kurze Blickzuwendung auf das Smartphone ist erlaubt. Wer keine Kommunikationsfunktionen des Smartphones genutzt hat, kann glimpflich aus der Sache herauskommen. Sofern Sie dies darlegen können, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Mehrere Fälle aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre zeigen, dass Gerichte durchaus dem Verkehrsteilnehmer Glauben schenken. Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Berlin widme ich mich Ihrem Fall und erarbeite eine fundierte Strategie, um den Einspruch im OWiG Verfahren erfolgreich durchzuführen.

Geschwindigkeitsüberschreitung – das passiert nun

Die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr gehört zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht in Berlin. Gleichzeitig hat die Geschwindigkeitsüberschreitung für die Betroffenen große Bedeutung, da diese schnell zu einem Fahrverbot, Punkten im Fahreignungsregister oder Bußgeld führen kann. Sobald Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im erheblichen Bereich vorgeworfen wird, lohnt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Die Höhe der Strafe im Ordnungswidrigkeitsverfahren in Berlin hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst ist es entscheidend, wo Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben:

  • außerorts
  • innerorts

Die konkrete Höhe der Strafe lässt sich dem Bußgeldkatalog entnehmen. Entgegen der Erwartung vieler Verkehrsteilnehmer handelt es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone nicht um einen Sonderfall. Vielmehr gelten die einschlägigen Regelungen für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.

Fehlerhafte Messungen der Geschwindigkeit und Einspruch

Wenn ein Fahrverbot in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, suchen Betroffene nach einem Ausweg aus dem Dilemma. Der erfolgreiche Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist das Mittel der Wahl. Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Berlin kennt verschiedene Ansatzpunkte, um den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Dies können beispielsweise der Eichschein, Schulungsnachweise oder ein fehlerhafter Lichtbildabgleich sein.

Verkehrsstrafrecht Berlin: Fahrerflucht und Entfernen vom Unfallort
Die Fahrerflucht ist im Verkehrsstrafrecht Berlin kein Kavaliersdelikt. Gemeinhin beschreiben die Menschen Fahrerflucht als das Entfernen vom Unfallort. Aus juristischer Perspektive steht der § 142 StGB im Verkehrsstrafrecht in Berlin im Fokus. § 142 beschreibt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne dass sich der Unfallbeteiligte an der Identitätsfeststellung beteiligt hat oder eine angemessene Zeit gewartet hat. § 142 StGB ist ein Tatbestand mit unzähligen Handlungsalternativen, Wenn und Abers. Neben den strafrechtlichen Sanktionen droht auch ein Führerscheinentzug. Demzufolge ist die Konsultation eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Berlin die beste Wahl!

Schadensersatzansprüche in Berlin

Das Schadensersatzrecht kommt auch und gerade im Verkehrsrecht in Berlin zur Anwendung. Denn es sind zahlreiche Schadensersatzansprüche in Berlin denkbar, wenn um Verstöße im Straßenverkehr geht. Durch Sachschäden können erhebliche Kosten an Ihrem Eigentum entstehen. Beispielsweise können Reparaturkosten anfallen oder Sie müssen die Sache sogar ersetzen. Im Grundsatz stellt das Verkehrszivilrecht in Berlin fest, dass die schädigende Person alle Aufwendungen tragen muss. Darunter fallen

  • die Kosten für die Reparatur
  • die Wiederbeschaffungskosten
  • und die Entschädigung für den Wertverlust

Das Schadensersatzrecht übernimmt im Verkehrszivilrecht in Berlin eine Ausgleichsfunktion. Da die Ansprüche im Verkehrsrecht in Berlin sehr unterschiedlich sein können, ist eine rechtliche Beratung immer empfehlenswert. Zumal sich der Anspruch gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer richtet, wird dieser wahrscheinlich auch professionelle Unterstützung hinter sich wissen.

Besonders nach einem Verkehrsunfall entstehen Schadensersatzansprüche in Berlin. Ganz gleich, ob der Halter den Unfall verursacht hat oder nicht – gem. § 7 StVG kommt zunächst die Halterhaftung in Betracht. Für das Unfallopfer ist es entscheidend, welche Schadensposten dann ersatzfähig sind. Dies sind beispielsweise:

  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Kosten für einen Mietwagen nach Unfall
  • Krankenhauskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Rechtsanwalts- und Gutachterkosten

Mit unserer ausgewiesenen Kompetenz im Bereich des Schadensrechts nehmen wir uns Ihren Fall gerne an. Dabei hilft uns nicht zuletzt auch der Einsatz auf anderen Gebieten, in denen wir uns für die Rechte unserer Mandanten einsetzen – neben dem Thema Architektenrecht in Berlin agieren wir ebenso als Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin.

Mehrwert einer anwaltlichen Beratung im Verkehrsrecht in Berlin

Die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht in Berlin bietet Ihnen unterschiedliche Vorteile. Zunächst gibt es eine ganzheitliche Beratung. Laien können nur schwer beurteilen, ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt oder Schadensersatzansprüche in Berlin bestehen. Bei der Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zeigen wir Ihnen realistisch Chancen und Risiken eines rechtlichen Vorgehens auf. Außerdem übernehmen wir als Anwaltskanzlei aus Berlin die Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir eine außergerichtliche Einigung für Ihre Schadensersatzansprüche in Berlin anstreben. Bei Fehlern im Bußgeldverfahren ist es für erfahrene Rechtsanwälte einfacher möglich, Gründe für einen gezielten Einspruch zu finden. Wir setzen uns als Anwalt für Schadensersatz in Berlin für Sie ein!

Jetzt eine Beratung zum Verkehrsrecht in Berlin bei Melissa Hornig vereinbaren!

Ganz gleich, ob es um Schadensersatzansprüche in Berlin geht oder Ihnen das Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird – eine kompetente Beratung von Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist immer das Mittel der Wahl. Schließlich sind sowohl das Verkehrszivilrecht als auch das Verkehrsstrafrecht in Berlin komplexe Rechtsbereiche. Gemeinsam mit der Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten drohen zahlreiche Fallen für den unaufmerksamen Verkehrsteilnehmer.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs Kontakt auf mit Melissa Hornig, Ihrer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Berlin. Gemeinsam erarbeiten wir bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch eine Lösung und erörtern alle in Betracht kommenden Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt für einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin!