Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht

Sie haben einen Unfall erlitten oder sind Opfer eines anderen Vorfalls geworden, für den Sie Entschädigung erhalten möchten? Der Begriff Schadensersatz ist meist schnell ausgesprochen. Dabei ist längst nicht immer sofort ersichtlich, worauf es bei der Geltendmachung eigentlich ankommt. Neben der Bewältigung der physischen und psychischen Folgen kommt in einem solchen Fall noch die Kraft hinzu, die es braucht, für ausreichendes Schmerzensgeld oder im Falle von materiellem Schaden für Schadensersatz zu sorgen. Daher ist es nicht nur aus juristischer Sicht sinnvoll, sich beim Thema Schmerzensgeld und Schadensersatz an einen versierten Anwalt zu wenden. Am besten lassen Sie nicht viel Zeit verstreichen und richten sich umgehend an Ihren rechtlichen Beistand – Melissa Hornig ist mit ihrer Kanzlei in Berlin-Mitte für Sie da!

Schadensersatz: Anwältin Melissa Hornig in Berlin berät und vertritt

Um für einen erlittenen Schaden in geregelter Form eine Entschädigung zu erhalten, muss zuweilen einiges an Aufwand betrieben werden. So können sich Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern von Versicherungen deutlich in die Länge ziehen und somit an den eigenen Kräften zehren. Damit Sie die Verhandlungen auf Augenhöhe durchführen können, empfehlen wir Ihnen den Gang zu einem Anwalt. Als langjährig erfahrene Anwältin verfügt Melissa Hornig über das nötige Geschick, um für Sie den Sachverhalt aufzuschlüsseln, falls nötig die Beweissicherung durchzuführen und Ihre Ansprüche geltend zu machen. In jedem Fall stehen wir Ihnen für außergerichtliche Verhandlungen zur Verfügung und vertreten Sie falls nötig auch vor Gericht.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht – wo liegen die Unterschiede?

In der genauen Definition versteht man unter Schadensersatz den Ausgleich eines Schadens. Dieser kann in materieller oder immaterieller Art vorliegen. So ist beispielsweise bei einem Autounfall zu unterscheiden zwischen den möglichen Schadenspositionen wie den Reparaturkosten, dem Nutzungsausfall und der Wertminderung des Fahrzeugs. Grundsätzlich dient der Schadensersatz dazu, erlittene Vermögensschäden auszugleichen. Genau genommen bedeutet das, dass die Auszahlung dazu dient, Sie finanziell so zu stellen, wie Sie andernfalls ohne den schädigenden Vorfall stünden. In erster Linie werden hier physische Sachschäden – wie beispielsweise verunglückte Autos – ausgeglichen. Im Vergleich dazu existiert das Schmerzensgeld. Die Aufgabe hierbei liegt darin, Einbußen unterschiedlicher Art wie beispielsweise Personenschäden im Rahmen eines Verkehrsunfalls durch Geld zu entschädigen. Die Höhe des Schmerzensgelds wird nach verschiedenen Kriterien beurteilt, unter anderem kommen Art und Ausmaß der körperlichen Folgen, Dauer der Beeinträchtigung und Ausmaß sowie Dauer der Schmerzen in Betracht.

Schadensersatzrecht – dann werden wir für Sie tätig

Sie oder eine Ihnen gehörende Sache wurden verletzt bzw. beschädigt und Sie möchten dafür eine ausreichende Entschädigung erhalten? Als langjährig erfahrene Anwältin prüfe ich den Sachverhalt für Sie und unternehme alle notwendigen Schritte, um Ihre Ansprüche an Schadensersatz geltend zu machen. So stehen wir Ihnen unter anderem bei den folgenden Fällen zur Verfügung:

  • Verletzung einer Person
  • Beschädigung einer Sache
  • Verdienstausfall
  • entgangener Gewinn
  • Nutzungsausfall
  • Pflegekosten
  • Verletzung vertraglicher Rechte
  • Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten
  • Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung
  • materieller und immaterieller Vorbehalt
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Sie haben ein Problem rechtlicher Natur und suchen einen Anwalt, der auf Schadensersatz und Schmerzensgeld spezialisiert ist? Für eine erste Beratung wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei von Melissa Hornig in Berlin. Wir erklären Ihnen im Rahmen unserer Rechtsberatung die Möglichkeiten für Ihren konkreten Fall.

Zögern Sie nicht mich ganz unverbindlich und kostenlos zu kontaktieren.