Architektenrecht

Rechtsanwältin Melissa Hornig berät Sie in allen Anliegen für Architektenrecht in Berlin-Mitte. Ob Sie als ArchitektBauherr oder Bauunternehmer tätig sind – hier werden Ihre Interessen und Rechte vertreten. Ebenso machen wir als Anwaltskanzlei aus Berlin-Mitte Sie auf Ihre Pflichten aufmerksam und begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten mit höchster Kompetenz. Das Team um Rechtsanwältin Hornig gibt ihr Bestes, um Sie zu unterstützten.

Anwaltskanzlei aus Berlin-Mitte: Rechtsanwältin Hornig regelt Rechtliches für Sie

Als verlässliche Anwaltskanzlei sind wir in mehreren Bereichen ausgewiesene Experten. Das Architektenrecht für Berlin-Mitte ist ein Teil unseres breitgefächerten Spektrums. Informieren Sie sich auf dieser Seite, wenn Sie als Architekt oder Ingenieur Fragen haben und beispielsweise Zahlungsausfälle beklagen. Als Anwalt für Schadensersatz sind wir in Berlin-Mitte auch im Einsatz. Die einzelnen Gebiete finden sie auf unseren weiterführenden Unterseiten.

Was fällt unter Architektenrecht?

Das Architektenrecht regelt sämtliche Rechte und Pflichten eines Architekten. Auf diesem Gebiet gibt es kein eigenes Gesetzeswerk, sodass man sich an verschiedenen Rechtsvorschriften orientiert. Dazu zählen beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Baugesetzbuch (BauGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Bundesländer gesonderte Architektengesetze. Rechtsanwältin Melissa Hornig klärt Sie über rechtliche Themen zum Ingenieursrecht, Architektenrecht oder Baurecht in Berlin auf.

Zu den wichtigsten Punkten, die das Architektenrecht beinhaltet, gehören zum Beispiel:

  • Was müssen Architekten rechtlich beachten, wenn sie den Auftrag eines Bauherrn erhalten?
  • Welche Rechte und Pflichten besitzt der Architekt auf der Baustelle?
  • Welche Vergütung steht dem Architekten gesetzlich mindestens zu?
  • Wann haftet der Architekt, wenn es beim Bauprojekt zu Verzögerungen, Mängeln oder Budgetüberschreitungen kommt?

Kein einheitliches Gesetz beim Architektenrecht

Es gibt wesentliche Aspekte beim Architektenrecht zu beachten: Darunter fällt der Architektenvertrag, das Architektenhonorar oder die Architektenhaftung.

Beim Architektenvertragsrecht geht es darum, welche jeweiligen Rechte und Pflichten der Architekt sowie der Auftragsgeber zu erfüllen hat. Der Vertrag kann entweder mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Hiermit werden die Leistungen des Architekten festgelegt und wie hoch das Honorar ausfällt. Im Grundsatz besteht zwar eine Vertragsfreiheit, die jedoch ihre Grenzen findet, zum Beispiel durch das BGB oder die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Rechtsanwältin für Bauherren, Bauunternehmen, Ingenieure oder Architekten

Das Architektenhaftpflichtrecht behandelt mehrere Aspekte, die bei fehlerhaften Leistungen auftreten können: Wann, in welchem Umfang und wem gegenüber haftet der Architekt? Den Anspruch stellt meistens der Bauherr. Ebenso können beteiligte Firmen oder Ingenieure ins Spiel kommen, da Bauschäden häufig verschiedene Ursachen haben, die unter den Parteien aufgeklärt werden müssen. Damit einher geht auch das Versicherungsrecht, wenn der verursachte Schaden zwischen der Versicherung und dem Architekten geregelt wird.

Der Architekt agiert grundsätzlich als Freiberufler. Dennoch sind in den Architektengesetzen der Länder die Grundregeln für eine Zulassung geregelt, um diesen Beruf auszuüben. In den zuständigen Architektenkammern werden diese Richtlinien näher ausgeführt.

Juristische Hilfe für Architektenrecht in Berlin-Mitte

Mit detaillierten Aktenkenntnissen beleuchten wir jeden Fall auf Sachebene aus mehreren Blickwinkeln – und erörtern dabei Ihre Chancen und Risiken zugleich. Damit am Ende das bestmögliche Ergebnis für Sie herausspringt, geht unsere zügige Bearbeitung nicht zu Lasten der Gründlichkeit. Diese ist beim Architektenrecht unbedingt notwendig und bedeutet für Sie neben Ihrer Haupttätigkeit einen immensen Zeitverlust, den wir als Anwaltskanzlei mit der gefragten Kompetenz und Erfahrung in juristischen Belangen auffangen.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sichert Ihre Vergütung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt die Leistungsvergütung von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Die Verordnung soll den Architekten und Ingenieuren ein ausreichendes und gerechtes Honorar gewährleisten. Zwar wird das Entgelt zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten frei verhandelt – die Verordnung sorgt jedoch dafür, dass der Architekt oder Ingenieur in jedem Fall den gesetzlichen Mindestsatz erhält. Im Gegenzug werden Überschreitungen der Höchstsätze nur in ganz seltenen Fällen genehmigt. Im Wesentlichen richtet sich die Bezahlung nach der Komplexität des Bauprojekts, den anrechenbaren Kosten sowie den erbrachten Leistungsphasen. Den Bauherren hingegen dient die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als eine Art Qualitätssicherung der entsprechenden Bauplanung. Für weitere Fragen rund um das Thema Ingenieursrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Melissa Hornig zur Verfügung. Als ausgewiesene Expertin prüft sie Ihre Verträge und sorgt für eine leistungsgerechte Vergütung als Architekt oder Ingenieur.

Kompetente Beratung für Architektenrecht in Berlin-Mitte

Unsere Anwaltskanzlei zeichnet sich durch ein umfassendes Netzwerk aus, das wir durch fortlaufende Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus anderen Bereichen pflegen. Dadurch können wir Ihnen die bestmögliche Beratung anbieten, um Sie erfolgsversprechend zu vertreten. Diese Herangehensweise hat sich auch bei Themen rund um das Baurecht bewährt, sodass Frau Hornig Ihre ideale Ansprechpartnerin für Architektenrecht in Berlin-Mitte ist. Dasselbe gilt auch, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin-Mitte suchen und dazu juristischen Rat benötigen: schicken Sie uns eine Mail oder greifen Sie gleich zum Hörer und erreichen uns unter der 030 / 400 406 96.

Rechtssicher durch professionelle Unterstützung beim Ingenieursrecht
Rechtsstreitigkeiten im Ingenieursrecht bzw. Architektenrecht nehmen erfahrungsgemäß viel Zeit und Aufwand in Anspruch. Wir übernehmen alle rechtlichen Angelegenheiten für Sie, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dabei achten wir darauf, dass alle Dokumente fristgerecht bearbeitet und erstellt werden, suchen die Kommunikation mit der Gegenseite und informieren Sie gleichzeitig über Ihre Rechte und Pflichten sowie den aktuellen Stand Ihres Rechtsstreits.
Nicht jeder Sachverhalt sollte zwangsläufig vor Gericht enden. Wir streben in erster Linie stets eine außergerichtliche Einigung aller Parteien an. Lässt sich der Streitfall jedoch nicht anders lösen, vertreten wir Sie mit unserer langjährigen Expertise und Fachwissen auch vor Gericht.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Anwältin für Architektenrecht in Berlin-Mitte

Falls Sie eine professionelle rechtliche Hilfe für Architektenrecht in Berlin-Mitte suchen, ist Rechtsanwältin Melissa Hornig die richtige Adresse! Sie greift auf langjährige Erfahrung und kompetente Mitarbeiter zurück, die Ihnen mit vollem Engagement zur Seite stehen. Die Rechtsanwältin und ihr Team nehmen sich Zeit für Ihr juristisches Anliegen und beraten Sie auf Wunsch auch auf Bulgarisch oder Englisch. Die Anwaltskanzlei von Frau Hornig bietet darüber hinaus weitere Beratungen an, zum Beispiel auch für Verkehrsrecht in Berlin. Egal ob Sie als Privatperson agieren oder im gewerblichen Bereich juristische Unterstützung brauchen: Nehmen Sie Kontakt zur Rechtsanwältin Hornig auf!