Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Arbeitsrecht

Als Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in Berlin-Mitte bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung. Mit langjähriger Erfahrung und umfangreicher Sachkenntnis prüfe ich alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen hinsichtlich Ihres spezifischen Falls. Grundsätzlich berate und vertrete ich Personen auf beiden Seiten eines Arbeitnehmerverhältnisses und stehe für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei!

Anwältin Hornig informiert zum Arbeitsrecht – der Arbeitsvertrag

Nach deutschem Recht handelt es sich beim Arbeitsvertrag um ein privatrechtliches Dokument, das das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Parteien regelt. Ihm zugrunde liegt ein komplexes System unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Bestimmungen, die unter anderem durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und nationale sowie supranationale Gesetze und Verordnungen reguliert werden. Rund um den Arbeitsvertrag ergeben sich zahlreiche Probleme und Streitigkeiten, denen ich als Anwältin für Arbeitsrecht im Rahmen meiner Tätigkeit nachgehe. Unter anderem stehe ich Ihnen bei folgenden Themengebieten zur Verfügung:

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage)
  • Beratung im Falle der Kündigung (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt)
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung (§ 85 SGB IX)
  • Überprüfung des Arbeitsvertrags
  • Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen
  • Anspruch auf Abfindung
  • Überprüfung einer Abmahnung
  • Gesetzlicher Mindestlohn
  • Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Überprüfung des Zeugnisses
  • Überprüfung, Erstellung und Anpassung Ihrer Arbeitsverträge, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Erstellung von Kündigungen, Abmahnungen und Zeugnissen

Kündigung im Arbeitsrecht: Ihre Berliner Kanzlei in Mitte ist für Sie da

Das Thema Kündigung nimmt naturgemäß einen großen Teil des Arbeitsrechts ein. Während Begriffe wie die fristlose, außerordentliche und betriebs- sowie verhaltensbedingte Kündigung zumeist geläufig sind, führt deren spezifische Rechtslage im konkreten Fall zu allerlei Unsicherheiten. Wenn Sie selbst von einer Kündigung betroffen sind, sei es eine außerordentliche oder betriebsbedingte, und Sie gerne rund um die rechtlichen Möglichkeiten informiert sein möchten, die Ihnen zustehen, empfiehlt sich der Gang zu einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht. In Berlin-Mitte klären wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über alle wichtigen Details im Falle einer Kündigung auf. So muss diese beispielsweise immer schriftlich erfolgen und von einer entsprechend bevollmächtigen Person ausgesprochen werden. Darüber hinaus ist es für die Rechtswirksamkeit einer Kündigung gemäß Arbeitsrecht wichtig, dass die geltenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Zudem spielen formale und inhaltliche Aspekte eine wichtige Rolle in der Beurteilung einer wirksamen Kündigung. Nehmen Sie direkt Kontakt zu Ihrer Anwältin auf und lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen!

Kündigungsschutzklagen im Arbeitsrecht: Frist von 3 Wochen

Ihnen wurde gekündigt und Sie möchten gerne die Sachlage arbeitsrechtlich prüfen lassen? Wichtig ist, dass dies besonders schnell passiert, denn die Frist, um gegen eine Kündigung vorzugehen, ist nur kurz. Nach Eingang der schriftlichen Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Lassen Sie diese Zeit verstreichen, wird die Kündigung – auch, wenn Sie fehlerhaft und dementsprechend nicht gültig gewesen wäre – wirksam. Das heißt, dass Sie danach nicht mehr arbeitsrechtlich dagegen vorgehen können. Lassen Sie daher schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die Sachlage prüfen. In Berlin-Mitte sind wir für Sie da!

Befristeter Arbeitsvertrag: unbedingt aufmerksam prüfen

In deutlicher Abgrenzung zu einer unbefristeten Beschäftigung existiert ein befristeter Arbeitsvertrag. Dieser kann auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt oder zweckbefristet formuliert sein. Ein Grund für eine zweckbefristete Beschäftigung kann beispielsweise die Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters oder die Erreichung eines bestimmten, zuvor festgelegten Ziels sein. Aber genau hier liegt der Knackpunkt: Häufig nutzen Arbeitgeber die Chance, ihren Angestellten mehrere befristete Arbeitsverträge in Folge anzubieten anstatt sie langfristig zu übernehmen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zum zweiten oder dritten Mal ausschließlich eine zeitlich begrenzte Beschäftigung anbieten möchten, lohnt sich die arbeitsrechtliche Prüfung durch einen versierten Anwalt. Denn grundsätzlich ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund nur bei Neueinstellung und höchstens für zwei Jahre zulässig. Was ursprünglich als Modell für den beruflichen Einstieg oder eine Rückkehr gedacht war, wird häufig aus primär arbeitgeberfreundlichen Gründen gewählt.

Abmahnung – arbeitsrechtliche Konsequenzen und Wirksamkeitsprüfung

Sie haben eine Abmahnung erhalten und suchen Hilfe bei der Beurteilung des konkreten Falls? Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich die Wirksamkeit und berate Sie umfassend. So liegt der eigentliche Sinn einer betrieblichen Abmahnung – die ausschließlich von einem Vorgesetzten ausgesprochen werden darf – beispielsweise darin, den Mitarbeiter über ein Fehlverhalten aufzuklären und ihm die Möglichkeit zu geben, in Zukunft vertragsgemäß zu handeln. Demzufolge kann ein erneuter Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten von Arbeitnehmerseite schwerwiegendere Konsequenzen wie etwa die (außerordentliche) Kündigung zur Folge haben. Aus diesem Grund ist es bereits wichtig, zu überprüfen, ob die Formalitäten einer Abmahnung eingehalten wurden und diese demnach wirksam ist. Häufig stellt sich im Rahmen einer rechtlichen Prüfung heraus, dass die ausgesprochene Abmahnung unbegründet oder gar formal falsch ist. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat aufsuchen, um beispielsweise einer daraus resultierenden Kündigung effektiv entgegenwirken zu können.

Rat beim Anwalt für Arbeitsrecht einholen – der Aufhebungsvertrag

Nicht selten kommt es bei der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem Aufhebungsvertrag. Dieser Weg mag üblich sein, nichtsdestotrotz sollte man als Arbeitnehmer keinesfalls vorschnell handeln und dieses Dokument ungeprüft unterschreiben. Denn an dieser Stelle kann es passieren, dass die daraus resultierenden Konsequenzen nicht ausreichend bedacht wurden. Nehmen Sie sich vielmehr ausreichend Zeit für die Unterschrift und lassen Sie uns als Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht die Wirksamkeit des Vertrags und Ihren persönlichen Anspruch auf Abfindung prüfen!

Arbeitsrechtliche Fragestellungen durch Rechtsanwältin Hornig prüfen lassen

Aus unterschiedlichen Gründen trennen sich Arbeitgeber von Arbeitnehmern. Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, ist zunächst einmal zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen zu unterscheiden. Während bei erstgenannter die gesetzlichen oder individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag formulierten Kündigungsfristen einzuhalten sind, kann eine außerordentliche Kündigung unter Nennung von sogenannten wichtigen Gründen gemäß § 626 BGB auch fristlos erfolgen. Zumeist wird hier ein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers genannt, das die fristlose Kündigung rechtfertigt. Während betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe häufig einer ordentlichen Kündigung zugeordnet werden, kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch eine außerordentliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. Betriebsbedingt kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, wenn die betrieblichen Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen bzw. diese nicht mehr möglich machen. Eine wirksame personenbedingte Kündigung liegt wiederum vor, wenn sie aufgrund eines Sachverhalts ausgesprochen wurde, der es dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich macht, seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Beispielsweise kann eine langjährige Krankheit hier die Ursache darstellen. Demgegenüber steht eine verhaltensbedingte Kündigung: Diese wird ausgesprochen, weil der Arbeitnehmer gegen seine aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden Pflichten verstoßen hat. Als Resultat dieser Verstöße ist eine Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar und kann durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden.

Hintergründe Arbeitsrecht: außerordentliche, betriebs- oder personenbedingte Kündigung

Das weite Feld des Arbeitsrechts bildet für Ihre Anwältin in Berlin einen Schwerpunkt. Die langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern prädestiniert Melissa Hornig auch für Ihren Fall. Ob Individual- oder Kollektivarbeitsrecht, ob Themenbereiche wie die Entgeltfortzahlung, Urlaubsabgeltung, Abfindung oder Arbeitnehmerüberlassung – richten Sie Ihre Anfrage an unsere Kanzlei.

Zögern Sie nicht mich ganz unverbindlich und kostenlos zu kontaktieren.