Rechtsgebiete

Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Hornig umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Allgemeines Zivilrecht

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für allgemeines Zivilrecht, der Sie in Berlin berät und ggf. vertritt? Ob Kaufvertrag, Werk- oder Dienstleistungsvertrag – mit unserem umfangreichen Leistungsangebot sind wir in der Rechtsanwaltskanzlei Hornig Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wenden Sie sich unverbindlich an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Anwältin für Zivilrecht in Berlin: Werkvertragsrecht

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts sind wir seit vielen Jahren für Mandanten aus dem gewerblichen und privaten Bereich tätig. Die gesetzliche Grundlage unseres Handelns bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Teilnehmern – also Bürgern und Unternehmen – regelt. Häufig beschäftigen wir uns in unserer Kanzlei beispielsweise mit dem Thema Werkvertrag, wobei ich als Anwältin in unterschiedlichen Angelegenheiten zurate gezogen werde. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Werklohnansprüche geltend machen möchten oder Rat bei der Vertragsgestaltung suchen, sind wir Ihnen mit unserer mehrjährigen Expertise behilflich. Auch für den Fall, dass Sie nach erfolgter Werkerfüllung Mängel am Bau entdecken sollten oder juristischen Rat für die Beurteilung von Werkverträgen benötigen, sind wir Ihnen persönlich behilflich.

Werkvertrag: sachkundige Anwältin informiert und berät

In unterschiedlichen Lebensbereichen begegnet uns der Werkvertrag als privatrechtliche Form eines verbindlichen Vertrags. Die gesetzliche Regelung von Werkverträgen findet sich in § 631 ff. BGB. Im Gegensatz zu einem Dienstvertrag legt er das Erbringen eines Werks fest, das der Unternehmer mit dem Besteller vereinbart. Die Beauftragung erfolgt auch hier von Bestellerseite an den Unternehmer, der wiederum als Vertragsgegenstand eine Vergütung – den Werklohn – erhält. Zur Erfüllung des Vertrags von Unternehmerseite ist ein konkreter Leistungserfolg in Form eines körperlichen oder unkörperlichen Werks ohne Mängel erforderlich. Dies wäre zum Beispiel: Ein körperliches Werk kann die Errichtung eines Gebäudes sein, mit dem der Besteller den Unternehmer beauftragt. Ein unkörperliches Produkt kann eine Software, ein Bauplan oder auch ein erstelltes Gutachten sein.

Dienstverträge im Zivilrecht: das Anbieten von Leistungen

Nach deutschem Recht bezeichnet ein Dienstvertrag gem. § 611 ff. BGB einen gegenseitigen Vertrag, der zu einem Teil aus versprochenen Leistungen und zum anderen Teil aus einer dafür vereinbarten Vergütung besteht. Im direkten Vergleich zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete (Schuldner) dem Dienstberechtigten (Gläubiger) eine Leistung, jedoch keinen Erfolg. Übliche Dienstverträge sind – vom speziellen Fall des Arbeitsvertrags abgesehen – beispielsweise eine Handwerksleistung und ein Telekommunikationsvertrag. In unserer Anwaltskanzlei nehmen wir uns ganz unterschiedlicher Themenbereiche an, die den Bereich Dienstleistungsverhältnisse und Dienstverträge abdecken. So haben Sie mit der Anwältin für Zivilrecht Frau Melissa Hornig eine Ansprechpartnerin an Ihrer Seite, die Sie bei der Durchsetzung von Forderungen aus den Themengebieten des Einbehalts, der Mängelanzeige und des Mahnwesens unterstützt. Darüber hinaus werden wir des Öfteren in der Rechnungsprüfung tätig, wenn Mandanten unter anderem ein Muster für eine prüffähige Rechnung oder eine ausführliche Beratung zu den entsprechenden Kriterien wünschen.

Rat bei Kaufverträgen von Rechtsanwältin einholen

Zu einem unserer umfangreichsten Gebiete zählt das allgemeine Zivilrecht in vielen unterschiedlichen Teilbereichen zu unserer täglichen Arbeit. So bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen auch bei Kaufverträgen an, die in den § 433 ff. BGB ihre Regelung finden. Ein Vertrag bedeutet per Definition ein verbindliches Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien genau festgelegt sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei der Ausarbeitung und Unterzeichnung eines Kaufvertrags einen Anwalt zu konsultieren, der in diesem Fachgebiet über die nötige Expertise verfügt. Im Idealfall veranlassen Sie bereits vor der Unterzeichnung eine rechtliche Überprüfung, um die Details des Vertrags zu verstehen und so möglichen Folgeproblemen vorzubeugen. Als Anwältin verfügt Melissa Hornig über die notwendige Fachkenntnis, um Kaufverträge hinsichtlich ihrer Verbindlichkeiten zu prüfen. Auch wenn Sie bereits einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen sind, lohnt sich eine anwaltliche Fachberatung. Ob und in welcher Form Nachbesserungen, Rücktrittsbestimmungen oder Minderungen möglich sind, erklären wir Ihnen gerne anhand Ihres konkreten Falls. Vereinbaren Sie einen individuellen Termin bei Ihrer Anwältin in Berlin!

Anwältin für Zivilrecht prüft Verjährungen auf Stichhaltigkeit

Im zivilrechtlichen Kontext versteht man unter der Verjährung das Recht des Schuldners nach Ablauf der Frist die Leistung gegenüber dem Gläubiger zu verweigern. Hierbei wird nicht der Anspruch als solcher vernichtet, sondern vielmehr unter der Bezugnahme auf die Verjährung seine Durchsetzbarkeit verhindert. Je nach spezifischem Rechtsanspruch sind unterschiedliche Verjährungsfristen gesetzt. Wesentlich bei der Betrachtung der Verjährungsfrage ist der Beginn der Frist. In der Regel ist diese vom Gesetzgeber auf den Jahresschluss gelegt, in dem der Anspruch entstanden ist. Gerne prüfen wir ob, Ihre Forderungen noch durchsetzbar sind und ergreifen notfalls schnell die erforderlichen Maßnahmen, um die Verjährung zu hemmen. Als Anwältin für Zivilrecht berate ich Sie umfassend in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei in Berlin-Mitte. Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin!

Forderungsmanagement bzw. Inkasso durch Anwalt für Zivilrecht abwickeln lassen

Sie haben einen teilweisen oder gar vollständigen Forderungsausfall gegenüber eines Schuldners zu beklagen? Je nach Umfang ist dies nicht nur ein großes Ärgernis, sondern kann auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Sie sollten daher sofort reagieren und sich guten Rechtsbeistand suchen, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen. Damit Ihren Forderungen mit der größtmöglichen Erfolgschance nachgegangen wird, empfehlen wir Ihnen, einen versierten Anwalt für Zivilrecht zu beauftragen. In Berlin unterstützen wir Sie als durchsetzungsstarker Rechtsbeistand bei Inkassofällen mit unserem umfangreichen Forderungsmanagement. Rechtsanwältin Melissa Hornig betreut für Sie den gesamten Einzugsablauf – angefangen bei der ersten Mahnung über ein potenzielles Mahnverfahren und eine Klage bis hin zur Zwangsvollstreckung, falls dies notwendig wird. Selbstverständlich entscheiden wir von Fall zu Fall über die geeigneten Maßnahmen und arbeiten absolut kostentransparent für Sie. Lassen Sie sich von uns beraten und entscheiden Sie gemeinsam mit uns über die Schritte, die wir einleiten sollten.

Individuell betreut und vertreten durch Anwältin Hornig: allgemeines Zivilrecht in Berlin

Wenn Sie in einem der unterschiedlichen Schwerpunkte des allgemeinen Zivilrechts unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ob Werkvertrag, Dienstleistungen, Kaufvertrag oder sonstige Vertragsangelegenheiten – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Gerne vereinbaren wir einen individuellen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei in Berlin-Mitte!

Zögern Sie nicht mich ganz unverbindlich und kostenlos zu kontaktieren.